Eine Besonderheit des Rechts als Wissenschaft ist es, dass die einzelnen Teilbereiche viel enger miteinander verknüpft sind, als dies in vielen anderen Bereichen der Fall ist. Ein strafrechtliches Verbot kann einen zivilrechtlichen Vertrag unwirksam machen, verfassungsrechtliche Vorgaben wirken auf die privatrechtlichen Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, und viele andere Querbindungen verknüpfen ganz unterschiedliche Bereiche zu einem einheitlichen Recht. Der Blick auf das Ganze war und ist mir sehr wichtig. Deshalb habe ich darauf geachtet, dass ich Erfahrungen in Gerichtsprozessen in allen fünf bzw. sechs deutschen Gerichtsbarkeiten gesammelt habe. Im Einzelnen handelt es sich um

  • die ordentlichen Gerichte in Zivilsachen: Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht
  • die ordentlichen Gerichte in Strafsachen: Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht
  • die Arbeitsgerichte
  • die Sozialgerichte
  • die Verwaltungsgerichte
  • die Finanzgerichte

In der Regel konnte ich die von mir vertretenen Verfahren bereits in der ersten Instanz zur Zufriedenheit meiner Mandanten endgültig abschließen.

Im Laufe der Zeit haben sich bei mir dennoch Tätigkeitsschwerpunkte herausgebildet, und zwar im Arbeitsrecht, im Mietrecht und im Strafrecht.