Jedes Rechtsproblem ist einzigartig. Es mag eine Fülle von ähnlichen Fällen geben, aber das Problem, das Sie in meine Kanzlei geführt hat, ist ein einmaliges Ereignis- auch wenn ähnliche Fälle schon vorgekommen sind oder wieder vorkommen werden.

Sie dabei zu unterstützen, die bestmögliche Lösung für dieses Problem zu finden, ist meine Aufgabe als Ihr Anwalt.

Allgemeine Rechtstipps finden Sie im Internet in großer Zahl - eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Rechtsproblem finden Sie nur beim Anwalt.

Dieser Einsatz ist nicht kostenlos. Er kostet Ihren Anwalt Zeit, Kraft und Geld: Geld für die Miete der Kanzleiräume, Geld für das Gehalt von kompetenten Mitarbeitern, Geld für juristische Fachliteratur und für Fortbildungen, und Geld für den Lebensunterhalt des Anwalts.

Einzige Einnahmequelle Ihres Anwalts ist das Honorar, das er von seinen Mandanten erhält. Nur deshalb kann er unabhängig von Dritten Ihre Interessen vertreten.

Über die Höhe des Anwalthonorars gibt es in Deutschland ein Gesetz: das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem Gesetz berechnet sich das Honorar des Rechtsanwalts im Normalfall nach Tabellen, die in den Anhängen zu diesem Gesetz veröffentlicht wurden. Die Beträge, die sich nach diesen Tabellen ergeben, hängen wiederum vom Streitwert und von den Tätigkeiten ab, die der Anwalt in einer bestimmten Angelegenheit entfaltet.

Alternativ kann auch vereinbart werden, dass sich die Höhe des Honorars nach einem Stundensatz berechnet. Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist zulässig.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen vereinbare ich mit meinen Mandanten meist die Abrechnung nach den Tabellen des RVG. Da es verboten ist, diese Werte zu unterschreiten, ist das meistens auch für die Mandanten die kostengünstigste Lösung.

Für Erstberatungen sieht das RVG eine Vergütung vor. Sprechen Sie mich zu den Kosten vor der Beratung oder zu Beginn der Beratung an, in der Regel rechne ich Erstberatungen nach dem RVG ab.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, helfe ich Ihnen gerne, zu klären, ob die Versicherung die Kosten übernehmen wird.

Wenn Sie noch Fragen zur Vergütung haben, beantworte ich Ihnen diese gerne im Rahmen der Erstberatung.